Förderprogramme
Es gibt zahlreiche Förderprogramme, mit denen gebäudenergetische Sanierungsmaßnahmen und der Maßnahmen zur Nutzung regenrativer Energie mitfinanziert werden können. Detailiierte Informationen finden in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Das Bundesumweltministerium hat in Zusammenarbeit mit dem BINE Informationsdienst eine Infobroschüre über Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien herausgegeben. Darin werden rund 900 Förderprogramme der EU, von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern vorgestellt.
Lassen Sie den Austausch Ihrer Nachtstromspeicherheizung vom Staat fördernAnmeldung nur noch bis zum 30. November 2008: 250 Euro Zuschuss pro Nachtspeichergerät gewährt der Bund Eigentümern von Mehrfamilienhäusern beim Austausch gegen ein modernes Heizsystem. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung der Maßnahme bis zum 30. November 2008 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eingeht und die Umsetzung in 2008 oder 2009 erfolgt. Zudem müssen die Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Pro Eigentümer ist die Förderung auf 50 Wohnungen begrenzt. Da die Außerbetriebnahme alter Nachtstromspeicherheizungen nach der neuen Energieeinsparverordnung ab 2020 sowieso Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten wird, sollte auf den Zuschuss nicht verzichtet werden und Maßnahmen noch rechtzeitig gemeldet werden beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung |
MarktanreizprogrammMit der Richtlinienänderung vom 17. Juni 2008 zu den Richtlinien vom 5. Dezember 2007 wurde der Kesseltausch-Bonus bei gleichzeitiger Erstinstallation von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung über den 30. Juni 2008 hinaus bis Ende 2009 verlängert und gleichzeitig auf Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung ausgeweitet. Hier finden Sie weitere Beispiele für förderbare Maßnahmen: |
Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung"Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Vor-Ort-Beratung in Energiefragen. Besitzer von Wohngebäuden können sich von Experten beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Förderungsfähig sind anbieterunabhängige Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Dazu werden von einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) nach vorangegangener Gebäudediagnose Vorschläge bzw. Maßnahmenpakete zur energetischen Optimierung von Wärmeschutz und Heizungsanlage und ihre Wirtschaftlichkeit in einem umfassenden Beratungsbericht dargestellt und dem Hausbesitzer erläutert. Details zum Förderprogramm |
Das CO2-GebäudesanierungsprogrammDas CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Es gibt die Wahl zwischen Kredit und Zuschussvariante. Details zum Förderprogramm: Kfw-Förderbank-Gebäudesanierung |
progres.nrw - Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und EnergiesparenMit dem Programm soll die breite Markteinführung von anwendbaren Techniken zur Nutzung regenerativer Energiequellen und der rationellen Energieverwendung forciert werden. Detail zum Förderprogramm
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