Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten, brauchen den Ausweis nicht. Dennoch: Er kann sinnvoll sein, um energetische Schwachstellen eines Gebäudes zu lokalisieren und energiesparende Modernisierungen vorzubereiten, denn der Energieausweis muss - soweit wirtschaftlich vertretbar - durch individuelle Modernisierungsempfehlungen ergänzt werden.
Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft. Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, benötigen den Energieausweis ab 1. Juli 2008. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel ab 1. Januar 2009 vorlegen können. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 1. Juli 2009 den Energieausweis haben. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig.
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie haben Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf sollten sie in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Auch wenn der Eigentümer nicht verpflichtet ist, den Energieausweis in Verkaufs- oder Vermietungsgespräche einzubringen, ist eine rechtzeitige Ausstellung empfehlenswert: Denn wenn Eigentümer den Ausweis nicht vorzeigen können, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bestraft werden kann.




