Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt den Bedarfsausweis, weil nur durch den nutzerunabhängig errechneten Bedarf die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen sichtbar und vergleichbar wird. Zudem sind die Analysen der Bausubstanz und der Anlagen notwendige Voraussetzungen für wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Gesetzlich sind folgende Regelungen vorgesehen: Bei kleineren und älteren Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausgenommen sind Gebäude, die schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung erfüllt haben oder die durch Modernisierungen nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Bei allen Gebäuden, die mehr als vier Wohneinheiten zählen oder für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, besteht eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.




