Gefördert werden u.a.:
- Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- Regeltechnische Einrichtungen, die zu einer Verbesserung der Energienutzung um mind. 15% führen
- Thermische Solaranlagen für die Brauchwassererwärmung
Antragsberechtigte
Natürliche Personen, juristische Personen, in der Regel kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Voraussetzungen
Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes NRW.
Art und Höhe der Förderung
Je nach Vorhaben handelt es sich entweder um einen Zuschuss in Höhe von 15-40% der zuwendungsfähigen Ausgaben oder um eine Kreditförderung (siehe hierzu Absatz 5 der Richtlinie).
Weitere Informationen:
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW-Progres.NRW
Bürger- und Beratungscenter NRW der Landesregierung: Tel. 0 180 3100110
Hausanschrift
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Postanschrift
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW
59817 Arnsberg
Tel.: 0 2931 82-0
Fax: 0 2931 82-2520
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Internet: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de




