Fördermöglichkeiten für energiesparende Maßnahmen in Gewerbebetrieben
FörderprogrammeOb Sie ein neues sparsameres und schadstoffärmeres Firmenfahrzeug kaufen möchten oder in Ihrem Betrieb die Nutzung regenerativer Energien planen, ob Sie Ihre alte Heizungsanlage austauschen oder die Fassade Ihres Firmengebäudes besser dämmen wollen, fast alle Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der Umweltbelastung sind über Förderprogramme mit finanzierbar. Bei der Auswahl der für Sie im Einzelfall günstigsten Finazierungsform hilft Ihnen der Berater der Handwerkskammer. Eine aktuelle Übersicht der Förderprogramme finden Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de |
KfW-Programm zur EnergieeffizienzberatungDer Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten. |
Mittelständische Betriebe in NRW können jetzt durch das "JIM.NRW" vom Emissionshandel profitierenNeue Anlagen rechnen sichDas Joint Implementation Modellprojekt NRW (JIM.NRW ) richtet sich an Anlagenbetreiber in NRW, die bei ihren Heiz- oder Dampfkesselanlagen deutliche CO2-Reduktionen erzielen können. |
Initiative in Industrie und Gewerbe - Erstellung von EnergiekonzeptenMit dem Förderprogramm "Erstellung von Energiekonzepten" fördert das Land NRW Konzepte, die den rationellen und umweltschonenden Energieeinsatz vorsehen und die Vereinbarkeit von ökonomischen und ökologischen Anforderungen vermitteln. Details zum Förderprogramm
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progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und EnergiesparenMit dem Programm soll die Markteinführung von anwendbaren Techniken zur Nutzung regenerativer Energiequellen und der rationellen Energieverwendung forciert werden. Details zum Förderprogramm |
Erneuerbare EnergienMarktanreizprogramm für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller geöffnet. Die Förderrichtlinien standen bisher für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller unter dem Vorbehalt, dass diese erst mit der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung kommen. Die beihilferechtliche Genehmigung liegt jetzt vor. Die Notifizierung umfasst auch die Richtlinienänderung vom 17.06.2008, mit der eine Verlängerung des Kesseltauschbonus bis Ende 2009 und Ausweitung des Kesseltauschbonus auf Solar-Warmwasseranlagen festgelegt wurde. nun können auch Gewerbetreibende und Freiberufler partizipieren. Details zum Förderprogramm
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